{"id":35,"date":"2024-02-12T21:04:47","date_gmt":"2024-02-12T20:04:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freakyfrogs.de\/?page_id=35"},"modified":"2024-02-12T21:04:47","modified_gmt":"2024-02-12T20:04:47","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freakyfrogs.de\/?page_id=35","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Satzung des Freaky Frogs e.V.:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Freaky Frogs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ee.V.&#8220;.<br>Der Verein hat seinen Sitz in 77933 Lahr.<br>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung und Verbreitung des Dartsports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Teilnahme an regionalen und \u00fcberregionalen Turnieren, an Ligaspielen und die Veranstaltung von Dart-Turnieren.<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder<\/p>\n\n\n\n<p>durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein besteht aus aktiven und f\u00f6rdernden Mitgliedern. Aktives Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, f\u00f6rderndes Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<br>Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegen\u00fcber dem Antragsteller nicht begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erl\u00f6schen), Austritt, Ausschluss oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<br>Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden.<br>Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es<\/p>\n\n\n\n<p>schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise sch\u00e4digt oder<br>mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegeb\u00fchr oder seiner Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die R\u00fcckst\u00e4nde nicht eingezahlt hat oder es unbekannt verzogen ist oder sein Aufenthalt l\u00e4nger als ein Jahr unbekannt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gr\u00fcnden des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren hat Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<br>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, insbesondere regelm\u00e4\u00dfig seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten und, soweit es in seinen Kr\u00e4ften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Aufnahmegeb\u00fchr und Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat einen im Voraus f\u00e4llig werdenden monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.<br>Die H\u00f6he der Aufnahmegeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<br>Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegeb\u00fchr und den Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der Vorstand und<\/li>\n\n\n\n<li>die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.<br>Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.<br>Der Vorstand ist nicht berechtigt, Rechtsgesch\u00e4fte mit einem Wert von mehr als 250,00 \u20ac abzuschlie\u00dfen. Diese bed\u00fcrfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Aufgaben des Vorstands<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB und die<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschlie\u00dflich der Aufstellung der Tagesordnung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts,<\/li>\n\n\n\n<li>die Aufnahme neuer Mitglieder.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Bestellung des Vorstands<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren einzeln gew\u00e4hlt. Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen nur aktive Mitglieder des Vereins sein; mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zul\u00e4ssig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.<br>Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.<br>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidungen in folgenden<\/p>\n\n\n\n<p>Angelegenheiten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00c4nderungen der Satzung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Festsetzung der Aufnahmegeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/li>\n\n\n\n<li>die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,<\/li>\n\n\n\n<li>die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entscheidung \u00fcber Rechtsgesch\u00e4fte die das Vereinsverm\u00f6gen \u00fcberschreiten,<\/li>\n\n\n\n<li>die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder in elektronischer Form unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.<br>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die eine \u00c4nderung der Satzung, \u00c4nderungen der Mitgliedsbeitr\u00e4ge oder die Aufl\u00f6sung des Vereins zum Gegenstand haben.<br>Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens zwei Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt. Soweit die Umst\u00e4nde dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Versammlungsleiter geleitet.<br>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Drittel aller Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<br>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gew\u00e4hlt, wer die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuf\u00fchren. Beschl\u00fcsse \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung des Zwecks, die Aufl\u00f6sung des Vereins oder Rechtsgesch\u00e4fte die das Vereinsverm\u00f6gen \u00fcbersteigen der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.<br>\u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer satzungsgem\u00e4\u00df berufenen Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Regeln des \u00a714 beschlossen werden<br>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.<br>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsf\u00e4higkeit entzogen wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Freaky Frogs e.V.: \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Freaky Frogs. 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